Radio
Die Münsterländische Medien Service GmbH & Co. KG (MMS) ist die größte Vermarktungsgesellschaft für Hörfunkwerbung im Münsterland. Sie vermarktet die Sender Antenne Münster, Radio RST und Radio WMW. Die Unternehmensgruppe Aschendorff ist gemäß den Bestimmungen des Landesmediengesetzes NRW an den Betriebsgesellschaften der Lokalradios sowie an der MMS beteiligt.
Stärkste Reichweite
Die Lokalradios in Münster sowie in den Kreisen Steinfurt und Borken bilden gemeinsam mit den weiteren NRW-Lokalradios das reichweitenstärkste Radioprogramm in ganz Deutschland. Sie liegen in der Gunst der Zuhörer seit vielen Jahren vorne und beziehen ihre Stärke – wie die Tageszeitung auch – aus lokalen und regionalen Inhalten. Dementsprechend sind sie auch für die Werbetreibenden eine attraktive Plattform, um ihre Angebote zu kommunizieren.
Im jeweiligen Verbreitungsgebiet sind Antenne Münster mit 124.000 Hörern, Radio RST mit 228.000 Hörern und Radio WMW mit 204.000 Hörern erneut die Quotensieger bei den jüngsten Medienanalysen. Die Elektronische Media-Analyse E.M.A. NRW 2020 I weist diese Ergebnisse für den „Weitesten Hörerkreis“ (WHK) aus und bestätigt eindrucksvoll die Marktführerschaft der Sender in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten, vor den öffentlich-rechtlichen Sendern wie 1Live oder WDR 2.
- 62,2 Prozent der Bevölkerung in Münster ab 14 Jahren hat innerhalb der letzten zwei Wochen das Programm von Antenne Münster gehört. Die durchschnittliche Verweildauer pro Tag (Mo-Fr) liegt bei 185 Minuten.
- 61,2 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren im Kreis Steinfurt hat innerhalb der letzten zwei Wochen das Programm von Radio RST gehört. Die durchschnittliche Verweildauer pro Tag (Mo-Fr) liegt bei 187 Minuten.
- 66,2 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren im Kreis Borken hat innerhalb der letzten zwei Wochen das Programm von Radio WMW gehört. Die durchschnittliche Verweildauer pro Tag (Mo-Fr) liegt bei 273 Minuten.
Die Mischung aus guter Unterhaltung und schneller Information begründen den Erfolg der Lokalradios.
Zur Organisation des privaten lokalen Rundfunks in Nordrhein-Westfalen schreibt die Landesanstalt für Medien (LfM) NRW: „Um zu erreichen, dass die Lokalfunkstationen ein vielfältiges Programm für möglichst viele Bevölkerungsgruppen anbieten, wurde im nordrhein-westfälischen Landesrundfunkgesetz für den Lokalfunk mit dem so genannten Zwei-Säulen-Modell ein weltweit einzigartiges Organisationsmodell festgeschrieben. Danach sind für die Ausstrahlung zwei selbstständige Organisationsformen notwendig: die Veranstaltergemeinschaft (VG) und die Betriebsgesellschaft (BG). Die Veranstaltergemeinschaft ist ein eingetragener Verein, in dem alle relevanten lokalen Gruppen vertreten sind (Gewerkschaften, Kirche, Sport- und Jugendverbände etc.). Die Betriebsgesellschaft ist für die Finanzierung – hauptsächlich aus Werbung – zuständig und muss die für die Programmgestaltung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.“
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